Allgemeine Geschäftsbedingungen Die Tauchschule SEA - Diving, vertreten durch den ausgebildeten NAUI-Tauchlehrer, verpflichtet sich, die Tauchschüler in der Theorie sowie in der Praxis so auszubilden, daß es den von NAUI genannten Bestimmungen entspricht. Sollte ein vereinbarter Kurstermin von uns nicht eingehalten werden können, so wird der Kursteilnehmer rechtzeitig informiert (außer im Krankheitsfalle). Der Tauchschüler verpflichtet sich: bei Kursbeginn ein ärztliches Attest vorzulegen, das die Tauchtauglichkeit bestätigt auf eigene gesundheitliche Verantwortung zu tauchen die vereinbarte Kursgebühr bis spätestens zum Kursbeginn zu entrichten Ausbildungsmaterial, das eigens für den Kurs beschafft wurde, bei Erhalt zu bezahlen eine eigene ABC-Ausrüstung (Tauchmaske, Schnorchel, Geräteflossen, Schuhe, und ggf. Handschuhe) zum Kursbeginn mitzubringen. Tauchanzüge stehen begrenzt zur Verfügung vereinbarte Kurstermine in Theorie und Praxis einzuhalten. Bei Verhinderung ohne Vorlage eines ärztlichen Attests werden die entstandenen Kursgebühren dem Tauchschüler extra berechnet Theorieeinheit 20,00 €; Schwimmbadeinheit 20,00 €; Freiwassereinheit pro Tag 50,00 € Tauchausrüstungen, die fürs Schwimmbad bzw. Freiwasser ausgegeben wurden, sind am nächsten Werktag abzugeben. Achtung: nasse Sachen verstocken im Kofferraum (Zusatzkosten durch Reinigung entstehen). Später abgelieferte Ausrüstung wird extra berechnet. beim Ein- und Ausladen der Ausrüstung zu helfen; Ausrüstung nicht ohne Aufforderung aus den Behältern zu entfernen. Ausgeliehene Ausrüstung nach Beendigung des Unterrichtes unaufgefordert, persönlich abzugeben. es ist darauf zu achten, daß nichts verlorengeht, da sonst der Tauchschüler persönlich für den Schaden haftet. den Tauchlehrer zu informieren, falls während der Ausbildung die Ausrüstung beschädigt wurde. verlorene, mutwillig oder grob fahrlässige zerstörte Ausrüstung zu ersetzen. den Anweisungen des Tauchlehrers oder seiner Vertretung während des Tauchkurses unbedingt zu folgen. Der Tauchlehrer behält sich vor, bei Mißachtung der o. g. Punkte den Kursteilnehmer ohne Rückerstattung der Kursgebühr vom Kurs auszuschließen.
Die Einschreibegebühr beträgt 20 % und wird nicht erstattet.
Der Tauchlehrer behält sich bei Abbruch des Kurses durch den Kursteilnehmer die Erstattung der Kursgebühr vor. Die vom Tauchlehrer organisierten Tauchgänge - Kurse sind Nullzeittauchgänge mit einer max. Tiefe von 40 Meter. Entstehende Tauch- bzw. Parkgebühren und sonstige andere Kosten (z B. ein anderes Schwimmbad) werden vom Teilnehmer selbst getragen. An- und Abfahrten sind selbst zu organisieren. Sie obliegen weder den Pflichten von Tauchlehrer noch wird dafür Haftung übernommen. Als Gerichtsstand wird Eschwege vereinbart.       Mietbedingungen für Schulungsmaterial und Tauchausrüstungen Vertragspartner im Rahmen der folgenden Mietbedingungen und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Tauchlehrer Arno Ettwein (im Folgenden als Tauchlehrer bezeichnet) und der Mieter.Das Tauchcenter überläßt dem Mieter Gegenstände leihweise. Die Funktionstüchtigkeit der Gegenstände wurden dem Mieter vor Übergabe vorgeführt. Mit dem Empfang der Gegenstände erkennt der Mieter deren ordnungsgemäßen und vertragsgerechten Zustand an.Der Mieter haftet dafür, daß die Gegenstände im gleichen Zustand wie bei der Übergabe durch den Tauchlehrer zurückgegeben werden. Der Mieter trägt die Gefahr für Beschädigung und Untergang der Gegenstände auch für Zufall und höhere Gewalt. Der Tauchlehrer behält sich das Recht vor, bei beschädigten, verlorenen, gestohlenen oder verschmutzten Gegenständen den Mieter haftbar zu machen. Für oberflächlich verschmutzte Gegenstände wird eine Reinigungspauschale von 20,00 Euro erhoben.Die vermieteten Gegenstände, einschließlich Zubehör, bleiben während der Dauer der Mietzeit uneingeschränktes und unveräußerliches Eigentum des Tauchlehrers. Eine Veränderung der Gegenstände durch Um- und Abbau von Teilen oder das Verbinden mit fremden Sachen oder sonstige Arten von Veränderungen sind dem Mieter untersagt. Die Gegenstände müssen sauber und ohne Veränderungen zurückgegeben werden.Die im Mietvertrag festgesetzte Mietzeit darf nicht überschritten werden. Der Tauchlehrer behält sich das Recht vor, bei nicht termingerechter Rückgabe den Mieter in Regreß zu nehmen. Werden die Gegenstände verspätet zurückgegeben, ist die Mietgebühr für die tatsächliche Mietdauer zu entrichten. Eine Verlängerung der Mietzeit ist nach Absprache mit dem Tauchlehrer ohne weiteres möglich.Die Gegenstände werden von dem Tauchlehrer bei der Rücknahme getestet und müssen daher funktionstüchtig sein. Mit Rücknahme der Gegenstände bestätigt das Tauchlehrer nicht, daß diese frei von versteckten Mängeln übergeben wurden.Der Mieter haftet für jegliche Sachschäden, die an den und durch die Gegenstände entstehen. Die Gegenstände sind unversichert. Der Mieter kann eine eigene Versicherung abschließen.Sollten die Gegenstände verlorengehen oder beschädigt bzw. gestohlen werden, ist der Mieter verpflichtet, den Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.Wurden die Gegenstände nicht benutzt, erfolgt keine Rückerstattung der Mietgebühr.Wird ein Preßlufttauchgerät mit einem Restdruck von unter 20 bar zurückgegeben, wird die visuelle Inspektion in Höhe von EURO 25,- (bei Doppelgeräten pro Einzelflasche) und bei Sauerstoff- und Nitrox- Flaschen in Höhe von EURO 35,00 in Rechnung gestellt, bzw. von der Kaution einbehalten.Eine Vermietung von Atemregler und Preßlufttauchgeräten ist nur an Personen mit gültigem Tauchschein möglich. Eine Weitergabe der Mietsache an dritte Personen ist untersagt.Sauerstoff-Atemregler an Stage-Tanks sind vor dem Kontakt mit Wasser oder Feuchtigkeit unter Druck zu setzen (das Flaschenventil ist zu öffnen). Während der gesamten Tauchaktivität und besonders bei Regen, Schnee und Kälte ist der Druck auch während der Oberflächenpausen aufrecht zu erhalten. Beim Füllen der Sauerstoff-Flaschen ist sorgfältig darauf zu achten, daß keine Feuchtigkeit in die 1. Stufe und in das Flaschenventil gelangt. Bei Verunreinigung der 1. Stufe durch eingedrungenes Wasser wird dem Mieter eine Revision in Höhe von EURO 50,00 (ohne Ersatzteile) in Rechnung gestellt.Der Tauchlehrer behält sich das Recht vor, eine Kaution in beliebiger Höhe, max. den Wiederbeschaffungswert der Gegenstände zu erheben. Die Kaution wird dem Mieter unter Verrechnung etwaiger Ansprüche des Tauchlehrers bei Rückgabe der Gegenstände erstattet. Die Höhe der Forderung des Tauchlehrers wird durch die Kaution nicht begrenzt.Der Mietpreis und die Kaution sind grundsätzlich im Voraus zu entrichten.Mündliche Nebenreden und nachträgliche Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von dem Tauchlehrer schriftlich bestätigt wurden.Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift, die Mietbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Tauchlehrers Arno Ettwein gelesen und verstanden zu haben und erkennt diese an.

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