Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Die
Tauchschule SEA - Diving, vertreten durch den ausgebildeten NAUI-Tauchlehrer,
verpflichtet sich, die Tauchschüler in der Theorie sowie in der Praxis so
auszubilden, daß es den von NAUI genannten Bestimmungen entspricht.
Sollte ein
vereinbarter Kurstermin von uns nicht eingehalten werden können, so wird der
Kursteilnehmer rechtzeitig informiert (außer im Krankheitsfalle).
Der
Tauchschüler verpflichtet sich:
bei Kursbeginn ein ärztliches
Attest vorzulegen, das die Tauchtauglichkeit bestätigt auf eigene
gesundheitliche Verantwortung zu tauchen die vereinbarte Kursgebühr bis
spätestens zum Kursbeginn zu entrichten Ausbildungsmaterial, das eigens
für den Kurs beschafft wurde, bei Erhalt zu bezahlen eine eigene ABC-Ausrüstung
(Tauchmaske, Schnorchel, Geräteflossen, Schuhe, und ggf. Handschuhe) zum
Kursbeginn mitzubringen. Tauchanzüge stehen begrenzt zur Verfügung vereinbarte Kurstermine in
Theorie und Praxis einzuhalten. Bei Verhinderung ohne Vorlage eines
ärztlichen Attests werden die entstandenen Kursgebühren dem Tauchschüler
extra berechnet Theorieeinheit 20,00 €;
Schwimmbadeinheit 20,00 €; Freiwassereinheit pro Tag 50,00 € Tauchausrüstungen, die fürs
Schwimmbad bzw. Freiwasser ausgegeben wurden, sind am nächsten Werktag
abzugeben. Achtung: nasse Sachen verstocken im Kofferraum (Zusatzkosten
durch Reinigung entstehen). Später abgelieferte Ausrüstung wird extra
berechnet. beim Ein- und Ausladen der
Ausrüstung zu helfen; Ausrüstung nicht ohne Aufforderung aus den Behältern
zu entfernen. Ausgeliehene Ausrüstung nach Beendigung des Unterrichtes
unaufgefordert, persönlich abzugeben. es ist darauf zu achten, daß
nichts verlorengeht, da sonst der Tauchschüler persönlich für den Schaden
haftet. den Tauchlehrer zu informieren,
falls während der Ausbildung die Ausrüstung beschädigt wurde. verlorene, mutwillig oder grob
fahrlässige zerstörte Ausrüstung zu ersetzen. den Anweisungen des
Tauchlehrers oder seiner Vertretung während des Tauchkurses unbedingt zu
folgen.
Der Tauchlehrer
behält sich vor, bei Mißachtung der o. g. Punkte den Kursteilnehmer ohne
Rückerstattung der Kursgebühr vom Kurs auszuschließen.
Die Einschreibegebühr beträgt 20 % und wird nicht erstattet.
Der Tauchlehrer behält sich bei Abbruch des Kurses durch den Kursteilnehmer die
Erstattung der Kursgebühr vor.
Die vom
Tauchlehrer organisierten Tauchgänge - Kurse sind Nullzeittauchgänge mit einer
max. Tiefe von 40 Meter.
Entstehende
Tauch- bzw. Parkgebühren und sonstige andere Kosten (z B. ein anderes
Schwimmbad) werden vom Teilnehmer selbst getragen. An- und Abfahrten sind
selbst zu organisieren. Sie obliegen weder den Pflichten von Tauchlehrer noch
wird dafür Haftung übernommen.
Als
Gerichtsstand wird Eschwege vereinbart.
Mietbedingungen für Schulungsmaterial und
Tauchausrüstungen
Vertragspartner im Rahmen der
folgenden Mietbedingungen und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der
Tauchlehrer Arno Ettwein (im Folgenden als Tauchlehrer bezeichnet) und der
Mieter.Das Tauchcenter überläßt dem
Mieter Gegenstände leihweise. Die Funktionstüchtigkeit der Gegenstände
wurden dem Mieter vor Übergabe vorgeführt. Mit dem Empfang der Gegenstände
erkennt der Mieter deren ordnungsgemäßen und vertragsgerechten Zustand an.Der Mieter haftet dafür, daß
die Gegenstände im gleichen Zustand wie bei der Übergabe durch den
Tauchlehrer zurückgegeben werden. Der Mieter trägt die Gefahr für
Beschädigung und Untergang der Gegenstände auch für Zufall und höhere
Gewalt. Der Tauchlehrer behält sich das Recht vor, bei beschädigten,
verlorenen, gestohlenen oder verschmutzten Gegenständen den Mieter haftbar
zu machen. Für oberflächlich verschmutzte Gegenstände wird eine
Reinigungspauschale von 20,00 Euro erhoben.Die vermieteten Gegenstände,
einschließlich Zubehör, bleiben während der Dauer der Mietzeit
uneingeschränktes und unveräußerliches Eigentum des Tauchlehrers. Eine
Veränderung der Gegenstände durch Um- und Abbau von Teilen oder das
Verbinden mit fremden Sachen oder sonstige Arten von Veränderungen sind
dem Mieter untersagt. Die Gegenstände müssen sauber und ohne Veränderungen
zurückgegeben werden.Die im Mietvertrag festgesetzte
Mietzeit darf nicht überschritten werden. Der Tauchlehrer behält sich das
Recht vor, bei nicht termingerechter Rückgabe den Mieter in Regreß zu
nehmen. Werden die Gegenstände verspätet zurückgegeben, ist die Mietgebühr
für die tatsächliche Mietdauer zu entrichten. Eine Verlängerung der
Mietzeit ist nach Absprache mit dem Tauchlehrer ohne weiteres möglich.Die Gegenstände werden von dem
Tauchlehrer bei der Rücknahme getestet und müssen daher funktionstüchtig
sein. Mit Rücknahme der Gegenstände bestätigt das Tauchlehrer nicht, daß
diese frei von versteckten Mängeln übergeben wurden.Der Mieter haftet für jegliche
Sachschäden, die an den und durch die Gegenstände entstehen. Die
Gegenstände sind unversichert. Der Mieter kann eine eigene Versicherung
abschließen.Sollten die Gegenstände verlorengehen
oder beschädigt bzw. gestohlen werden, ist der Mieter verpflichtet, den
Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.Wurden die Gegenstände nicht
benutzt, erfolgt keine Rückerstattung der Mietgebühr.Wird ein Preßlufttauchgerät mit
einem Restdruck von unter 20 bar zurückgegeben, wird die visuelle
Inspektion in Höhe von EURO 25,- (bei Doppelgeräten pro Einzelflasche) und
bei Sauerstoff- und Nitrox- Flaschen in Höhe von EURO 35,00 in Rechnung
gestellt, bzw. von der Kaution einbehalten.Eine Vermietung von Atemregler und
Preßlufttauchgeräten ist nur an Personen mit gültigem Tauchschein möglich.
Eine Weitergabe der Mietsache an dritte Personen ist untersagt.Sauerstoff-Atemregler an
Stage-Tanks sind vor dem Kontakt mit Wasser oder Feuchtigkeit unter Druck
zu setzen (das Flaschenventil ist zu öffnen). Während der gesamten
Tauchaktivität und besonders bei Regen, Schnee und Kälte ist der Druck
auch während der Oberflächenpausen aufrecht zu erhalten. Beim Füllen der
Sauerstoff-Flaschen ist sorgfältig darauf zu achten, daß keine
Feuchtigkeit in die 1. Stufe und in das Flaschenventil gelangt. Bei
Verunreinigung der 1. Stufe durch eingedrungenes Wasser wird dem Mieter
eine Revision in Höhe von EURO 50,00 (ohne Ersatzteile) in Rechnung
gestellt.Der Tauchlehrer behält sich das
Recht vor, eine Kaution in beliebiger Höhe, max. den
Wiederbeschaffungswert der Gegenstände zu erheben. Die Kaution wird dem
Mieter unter Verrechnung etwaiger Ansprüche des Tauchlehrers bei Rückgabe
der Gegenstände erstattet. Die Höhe der Forderung des Tauchlehrers wird
durch die Kaution nicht begrenzt.Der Mietpreis und die Kaution
sind grundsätzlich im Voraus zu entrichten.Mündliche Nebenreden und
nachträgliche Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von dem
Tauchlehrer schriftlich bestätigt wurden.Der Mieter bestätigt mit seiner
Unterschrift, die Mietbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) des Tauchlehrers Arno Ettwein gelesen und verstanden zu haben und
erkennt diese an.